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Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 02: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 01.10.2014

Außer Kraft

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Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:09.10.2014
Fassung vom:09.10.2014
Gültig ab:01.10.2014
Gültig bis:28.09.2016  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 02: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 01.10.2014

Anlage 2 : Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 01.10.2014

Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitung (Ziffer 3.5., Absatz 2)

Anzahl der regelmäßig belegten Plätze

maximaler Zuschuss pro Monat

ab 42 regelmäßig belegter Plätze

714 €

   

ab 56 regelmäßig belegter Plätze

1.071 €


ab 70 regelmäßig belegter Plätze

1.428 €


ab 84 regelmäßig belegter Plätze

1.785 €




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