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Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste - Anlage 04a: Bescheinigung über beschränkte Laufbahnbefähigung

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:07.04.2015
Fassung vom:07.04.2015
Gültig ab:07.04.2015
Gültig bis:21.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste - Anlage 04a: Bescheinigung über beschränkte Laufbahnbefähigung

Anlage 4a gem. Ziffer 10.1.1 der Richtlinien für den Aufstieg gem. § 26 Bremische Laufbahnverordnung
in der Fachrichtung Allgemeine Dienste

Bescheinigung
über die beschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2

Herr/Frau .........., geboren am ............ hat am ................. die schriftliche Prüfung im Rahmen des Aufstiegs bestanden.

Während der Einführungszeit wurden der o.g. Beamtin / dem o.g. Beamten Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, die entsprechende Fach- und Methodenkompetenz erfordern.

Damit hat sie/er die beschränkte Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben. Diese Befähigung berechtigt zu einer Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A11.



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