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Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 03: Formaldehyd

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:30.06.2009
Fassung vom:30.06.2009
Gültig ab:30.06.2009
Gültig bis:01.07.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 03: Formaldehyd

Anlage 3

FORMALDEHYD

Die Beschränkung der Abgabe von Formaldehyd an die Raumluft wird folgend geregelt:

1.Spanplatten

RiLi über Verwendung von Spanplatten zur Vermeidung unzumutbarer Formaldehydkonzentrationen vom 19. 06. 1981 (BremABl. S. 675).

2.Ortschäume (DIN 18 159)

Erl. des Senators für Gesundheit und Umweltschutz über die Festlegung des Formaldehyd-Grenzwertes bei Harnstoff-Formaldehyd-Ortschaum (UF-Schaum) in Wohn- und Aufenthaltsräumen vom 16. 06. 1981 (Brem.ABl. S. 775).



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