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Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (VANW zu § 24,3 SGB II) - Anlage: Zusammensetzung der Pauschalen bei Teilbedarfen

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:15.09.2011
Fassung vom:15.09.2011
Gültig ab:15.09.2011
Gültig bis:05.03.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
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Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (VANW zu § 24,3 SGB II) - Anlage: Zusammensetzung der Pauschalen bei Teilbedarfen

Anlage 1

Zusammensetzung der Pauschalen bei Teilbedarfen

Hinweis:

Bei den Angaben für Möbel handelt es sich um Preise für gebrauchte Gegenstände.

Wohnzimmer

1 Person

2 Personen

ab 3 Personen

Couchtisch

29 EURO

29 EURO

29 EURO

2-er Couch oder 2 Sessel

50 EURO

2-er Couch und 2 Sessel oder 3-er Couch und 1 Sessel

100 EURO

Couchgarnitur 3-er, 2-er, 1-er

120 EURO

Schrank/Regal

38 EURO

38 EURO

Schrankwand

84 EURO

Lampe – neu –

10 EURO

10 EURO

10 EURO

Gardinen incl. Stange + Zubehör

20 EURO

20 EURO

20 EURO

Gesamt

147
EURO

197
EURO

263 EURO

Schlafcouch 90 EURO11-Zi.-Whg. oder Alleinerziehende mit Kind

+40
EURO

+ 40
EURO

Schlafzimmer

1 Person

2 Personen

Einzelbett incl. Lattenrost

57 EURO

Doppelbett incl. Lattenrost

84 EURO

Matratze – neu

67 EURO

134 EURO

Schrank

38 EURO

96 EURO

Lampe – neu

10 EURO

10 EURO

1 Bettdecke pro Pers.

20 EURO

40 EURO

1 Kopfkissen pro Pers.

8 EURO

8 EURO

2 Garn. Bettwäsche pro Pers.

22 EURO

44 EURO

Gardinen incl. Stange + Zubehör

20 EURO

20 EURO

Vorhänge/Rollo/Jalousie

19 EURO

19 EURO

Gesamt

261 EURO

455 EURO

Hinweis:

Ab der 3. Person wird davon ausgegangen, dass es sich um Kinder handelt und somit auf die Pauschale Kinderzimmer verwiesen!

Kinderzimmer

Kind unter 6 Jahre

Kind ab 6 Jahre

Kinderbett/Bett incl. Lattenrost2

57 EURO

57 EURO

Matratze – neu3

31 EURO

67 EURO

Regal/Schrank

38 EURO

38 EURO

Lampe

10 EURO

10 EURO

1 Bettdecke/1 Kopfkissen4

20 EURO

28 EURO

2 Garn. Bettwäsche5

28 EURO

22 EURO

Gardinen incl. Stange + Zubehör

20 EURO

20 EURO

Vorhänge/Rollo/Jalousie

19 EURO

19 EURO

Gesamt

223 EURO

261 EURO

Küche

1 Person

2 Personen

Jede
weitere
Pers.

Hausrat (Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe, Pfannen, Küchenhelfer, Reinigungsgeräte, Geschirrhandtücher, Handtücher)

Grundausstattung126 EURO

Grundausstattung HV 133 EURO


HA 22 EURO

1 Unterschrank

33 EURO

33 EURO

1 Hängeschrank

33 EURO

33 EURO

1 Küchentisch

23 EURO

23 EURO

1 Küchenstuhl

8 EURO

2 Küchenstühle

16 EURO

3 Küchenstühle

24 EURO

Lampe

10 EURO

10 EURO

Gardinen incl. Stange + Zubehör

20 EURO

20 EURO


Gesamt

261 EURO

276 EURO

30 EURO

Ab 4 Personen zusätzlich jeweils 1 Unter- und 1
Hängeschrank



66 EURO

Spüle (im Einzelfall bei Bedarf)6

42 EURO

42 EURO


Bad


Spiegel

5 EURO

Lampe

10 EURO

Badschrank.

18 EURO

Gesamt

33 EURO

Flur


Spiegel

5 EURO

Lampe

10 EURO

Schuhschrank/Garderobenhaken

15 EURO

Gesamt

30 EURO

Fußnoten

1)

Amtl. Anm.: Bei Einzimmerwohnungen und ggf. 2-Zimmer-Wohnungen für Alleinerziehende mit Kind entfällt die Bewilligung des Schlafzimmers. Die Pauschale für das Wohnzimmer ist dann um den Differenzbetrag zwischen den gewährten Sitzgelegenheiten und einem Schlafsofa sowie um Bettdecke, Kopfkissen und Bettwäsche aus der Pauschale Schlafzimmer zu erhöhen.

2)

Amtl. Anm.: Die Pauschale ist entsprechend zu kürzen, wenn die Säuglingserstausstattung gewährt wird/wurde!

3)

Amtl. Anm.: Die Pauschale ist entsprechend zu kürzen, wenn die Säuglingserstausstattung gewährt wird/wurde!

4)

Amtl. Anm.: Die Pauschale ist entsprechend zu kürzen, wenn die Säuglingserstausstattung gewährt wird/wurde!

5)

Amtl. Anm.: Die Pauschale ist entsprechend zu kürzen, wenn die Säuglingserstausstattung gewährt wird/wurde!

6)

Amtl. Anm.: Ist die Wohnung im Einzelfall nicht mit einer Spüle ausgestattet, so ist die Pauschale entsprechend zu erhöhen.



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