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Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes - Anlage 01: ärztliche Abschlussprüfung

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Gesundheit
Erlassdatum:01.10.2003
Fassung vom:01.10.2003
Gültig ab:02.10.2003
Gültig bis:10.02.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verfahrensrichtlinie zur Überprüfung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes - Anlage 01: ärztliche Abschlussprüfung

Anhang Ärzte

[Anhang Ärzte]

1)Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der ärztlichen Abschlussprüfung, insbesondere die Fächer Innere Medizin, Chirurgie, Pathologie sowie fächerübergreifende Aufgabenstellungen mit Fragen zur klinischen Pharmakologie, Notfallmedizin, Strahlenschutz und Toxikologie, die auch allgemeinmedizinische Bezüge beinhalten. Wegen des besonderen Stellenwertes für den Patientenschutz sollen sich die Fragestellungen an den Anforderungen der ärztlichen Praxis ausrichten.

2)Die Prüfung wird als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit bis zu vier Teilnehmern durchgeführt. Sie soll pro Prüfungsteilnehmer mindestens 60 Minuten und höchstens 120 Minuten dauern. Die Prüfung erfolgt mündlich bzw. mündlich/praktisch.



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