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Verwaltungsanweisung zu § 23 Abs. 3 SGB II - Anlage 02: Pauschale für Erstausstattung für Bekleidung

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Erlassdatum:19.04.2007
Fassung vom:19.04.2007
Gültig ab:20.04.2007
Gültig bis:05.02.2009  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsanweisung zu § 23 Abs. 3 SGB II - Anlage 02: Pauschale für Erstausstattung für Bekleidung

Anlage 2

Pauschale für Erstausstattung für Bekleidung

Die Pauschale beträgt 277 €.

Berechnung:

(Preise lt. Sachleistungskatalog, Mischsätze Sommer/Winter gerundet)

3 × Unterwäsche

21 €

2 × Nachtwäsche

26 €

3 × Hemd/Bluse/Pullover

50 €

2 × Hose/Rock

60 €

2 × Schuhe

60 €

Mantel/Jacke

60 €



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