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Verwaltungsanweisung zu § 23 Abs. 3 SGB II - Anlage 03: Pauschale für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Erlassdatum:19.04.2007
Fassung vom:19.04.2007
Gültig ab:20.04.2007
Gültig bis:05.02.2009  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsanweisung zu § 23 Abs. 3 SGB II - Anlage 03: Pauschale für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Anlage 3

Pauschale für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Die Pauschale setzt sich zusammen aus Schwangerschaftsbekleidung, Säuglingserstausstattung sowie Beträgen für Kinderwagen, Kinderbett mit Matratze und Bettwäsche. Sie beträgt 556 €.

Berechnung:

(Preise lt. Sachleistungskatalog, gerundet)

Schwangerschaftsbekleidung

100 €

Säuglingserstausstattung

256 €

Kinderwagen, Kinderbett mit Matratze und Bettwäsche

200 €



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