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Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013 - Anlage 02: Formblatt Darlehensverpflichtung nach Art. 131a LV

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:07.10.2011
Fassung vom:07.10.2011
Gültig ab:07.10.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013 - Anlage 02: Formblatt Darlehensverpflichtung nach Art. 131a LV

Anlage 2

Haushalte 2012 - 2013

Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben und der Ausschöpfung von Einnahmequellen

Ressort:

Produktbereich / -gruppe

Nummer:


Bezeichnung:

Gesamtvolumen in Tsd. €:

(Bitte Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander darstellen)

Einnahmen:




2011:

(nachrichtl.)



2012:




2013:




Ausgaben:




2011:

(nachrichtl.)

VE:

(nachrichtl.)

2012:


VE:


2013:


VE:


Es handelt sich um Ausgaben aufgrund von

□ bundesgesetzlichen

□ landesverfassungsrechtlichen Vorgaben

□ sonstigen Bindungen (bitte darlegen, worin in sachlicher und finanzieller Hinsicht und für welchen Zeitraum die jeweilige Verpflichtung besteht)

Begründung: (hier ist insbesondere auch auf die Begründetheit der Höhe der Ausgaben einzugehen)

Bestätigung:

Alle Möglichkeiten zur Ausgabenbeschränkung sowie alle zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Einnahmequellen wurden eingehend geprüft und sind ausgeschöpft.

(In Verantwortung des Ressorts)



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