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Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - - Anlage: Entgeltverzeichnis 2015

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:27.11.2014
Fassung vom:27.11.2014
Gültig ab:01.01.2015
Gültig bis:31.12.2017  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - - Anlage: Entgeltverzeichnis 2015

Anlage
(zur Nutzungs- und Entgeltordnung)

Entgeltverzeichnis 2015

1. Bibliotheksausweise / BibCards Euro

Grundsätzlich sind Entgelte jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen. Ermäßigungsberechtigungen müssen durch persönliche, gültige Nachweise belegt werden. Die Entgelte betragen

1.1

bis zum 18. Geburtstag oder bei Vorlage eines Schülerausweises (gilt auch für Auszubildende)

kostenlos




1.2

ab dem 18. bis zum 28. Geburtstag

15,00




1.3

ab dem 28. bis zum 65. Geburtstag

25,00





bei Empfang von Bafög, Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, Hilfe zum Lebensunterhalt

15,00




1.4

ab dem 65. Geburtstag oder bei Vorlage eines Rentenausweises

15,00




1.5

bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der Hochschulen des Landes Bremen

kostenlos




1.6

„eBibCard“ für die ausschließliche Nutzung von eMedien, passwort geschützten Datenbanken sowie digitalen Angeboten in den Bibliotheken

19,00




1.7

bei Vorlage der Quittung über einen gültigen, gebührenpflichtigen Benutzerausweis der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen

5,00



1.8

bei Vorlage eines gebührenpflichtigen Bibliotheksausweises des Institut Français oder des Instituto Cervantes den Differenzbetrag




1.9

für Firmen, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen oder vergleichbare Einrichtungen, inkl. Nutzung der Kunstausleihe

100,00




1.10

für Institutionen im Vorschul- und Schulbereich inkl. berechtigtes Personal, nach Sonderantrag

kostenlos

2 Zusatzleistungen

zusätzlich und gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises

Kunstausleihe

10,00

2.1

Nur in der Zentralbibliothek: Entleihung von Bestsellern, pro Medium

3,00




2.2

Vormerkungen, pro Medium

1,00




2.3

Auswärtiger Leihverkehr, pro Medium

1,50

3 Halbjahres-Karte

Nutzungsbedingungen wie Bibliotheksausweis nach Punkt 1, Gültigkeit des

Ausweises 6 Monate

15,00

4 Tageskarte für die einmalige Nutzung

max. 5 Medien, keine Verlängerungsmöglichkeit, inkl. zweistündiger Internetnutzung

5,00

5 Überschreitung der Leihfrist oder Zahlungsverzug

5.1

Nach 1 Karenztag pro Medium und Öffnungstag


(pro Medium maximal 9,90 €; bei Bibliotheksausweis nach 1.1: maximal 4,80 €)

0,30





außer: Bestseller und Kunstwerke pro Medium und Öffnungstag


(pro Medium maximal 15 €)

1,00



5.2

Medien aus der Busbibliothek: 2 Wochen nach Ende der Leihfrist (Karenzzeit)





pro Medium und Woche


(pro Medium maximal 1,50 €)

0,25

5.3

Entgelte für Mahnschreiben bei ausstehenden Medien






Medien werden kostenpflichtig gemahnt





An erfolglos verlaufene Mahnverfahren schließt sich das öffentlich-rechtliche Vollstreckungsverfahren an






1.

schriftliche Erinnerung eine Woche nach Leihfristende

1,00






2.

schriftliche Erinnerung drei Wochen nach Leihfristende

5,00






3.

schriftliche Erinnerung sechs Wochen nach Leihfristende

13,00




5.4

Mahnschreiben bei Zahlungsverzug gemäß §7 Abs. 4 bei ausstehenden Entgelten

13,00

Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, wird die Forderung im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsverfahren eingezogen





5.5

Auskunft aus dem Melderegister für die Ermittlung aktueller Adressen

8,00

6 Sonstige Entgelte

6.1

Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums, zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert des Mediums ein Bearbeitungsentgelt von

5,00




6.2

Bei Beschädigung oder Verlust von Ausstattungsmaterial, Cover u.ä.

2,50




6.3

Für die Ersatzausfertigung eines Bibliotheksausweises






bis zum 18. Geburtstag

2,00


ab dem 18. Geburtstag

5,00



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