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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen -

Veröffentlichungsdatum:20.01.2010 Inkrafttreten21.01.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 69
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen - (Brem.ABl. 2010, S. 69)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:08.01.2010
Fassung vom:08.01.2010
Gültig ab:21.01.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 69
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Errichtung von 3 Windkraftanlagen östlich der Baggergutdeponie Seehausen –

Die WPD Windpark Nr. 195 Renditefonds GmbH & Co. KG, Kurfürstenallee 23a, 28211 Bremen hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-82 E 2 mit 108 m Nabenhöhe, 150 m Gesamthöhe und 2,3 MW Leistung östlich der Baggergutdeponie Seehausen in Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de (konkrete Adresse: http://194.95.255.170/buisy/uvp/vorpruefungen/uvp_vorhaben.asp) öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 8. Januar 2010

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Dienstort Bremen


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