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Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche Versorgung

Stand: 31. Dezember 2009

Veröffentlichungsdatum:19.05.2010 Inkrafttreten20.05.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 295
Bezug (Rechtsnorm)SGB 5 § 99
Zitiervorschlag: "Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche Versorgung (Brem.ABl. 2010, S. 295)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Erlassdatum:31.12.2009
Fassung vom:31.12.2009
Gültig ab:20.05.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 99 SGB 5
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 295
Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche Versorgung

Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche Versorgung

Stand: 31. Dezember 2009

Nachstehen veröffentlichen wir gemäß § 99 SGB V je einen Bedarfsplan über die allgemeinzahnärztliche und über die Kieferorthopädische Versorgung im Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen, nachdem hierüber Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen im Lande Bremen erzielt und seitens der nach Landesrecht Zuständigen Behörden keine Einwände erhoben wurden:

Kassenzahnärztliche Vereinigung
im Lande Bremen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Anlage 1

Anlage 2


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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