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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände der ArcelorMittal Bremen GmbH -

Veröffentlichungsdatum:10.11.2010 Inkrafttreten11.11.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 871
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände der ArcelorMittal Bremen GmbH - (Brem.ABl. 2010, S. 871)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:04.11.2010
Fassung vom:04.11.2010
Gültig ab:11.11.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 871
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände der ArcelorMittal Bremen GmbH -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände der ArcelorMittal Bremen GmbH -

Die PowerWind GmbH, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs PowerWind 90 mit 98 m Nabenhöhe, 90 m Rotordurchmesser, 143 m Gesamthöhe und 2,5 MW Leistung für Forschung und Entwicklung auf dem Gelände der ArcelorMittal Bremen GmbH, 28237 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de (konkrete Adresse: http://194.95.255.170/buisy/uvp/vorpruefungen/uvp_vorhaben.asp) öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, 4. November 2010

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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