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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

Veröffentlichungsdatum:14.04.2011 Inkrafttreten15.04.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 253
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (Brem.ABl. 2011, S. 253)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:04.04.2011
Fassung vom:04.04.2011
Gültig ab:15.04.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 253
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage

Die Gesellschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien mbH hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Schiffdorf, Flur: 41, Flurstück: 25, 27574 Bremerhaven, eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben. Bei der Windkraftanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Wegen der räumlichen Nähe der beantragten Anlage zu den bereits vorhandenen Anlagen im Gebiet Bremerhaven-Lehe, östlich der Autobahn handelt es sich um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG. Es wurde daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremerhaven, den 4. April 2011

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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