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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Veröffentlichungsdatum:06.06.2011 Inkrafttreten07.06.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 529
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm (Brem.ABl. 2011, S. 529)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.05.2011
Fassung vom:16.05.2011
Gültig ab:07.06.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 529
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Die swb Entsorgung GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Müllheizkraftwerkes auf dem Grundstück Oken 2 in 28219 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 16. Mai 2011

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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