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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 27. Juli 2011

Veröffentlichungsdatum:02.09.2011 Inkrafttreten03.09.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1258
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen vom 27. Juli 2011 (Brem.ABl. 2011, S. 1258)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:27.07.2011
Fassung vom:27.07.2011
Gültig ab:03.09.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1258
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei
Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an
dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 27. Juli 2011

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 22. Oktober 2010 (Brem.ABl. S. 883), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2011 bis
30. September 2012 auf

23,96 Euro

festgesetzt.

Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des oben genannten Betrages zu entrichten.

Sich dabei ergebende Bruchteile eines Cents sind auf volle Cent abzurunden.

Bremen, den 27. Juli 2011

Die Senatorin für Finanzen


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