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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle -

Veröffentlichungsdatum:06.09.2011 Inkrafttreten07.09.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1261
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle - (Brem.ABl. 2011, S. 1261)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:25.08.2011
Fassung vom:25.08.2011
Gültig ab:07.09.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1261
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks
sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle –

Die Brauerei Beck GmbH & Co. KG, Am Deich 18/19, 28199 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks je 2,9 t sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle auf dem Betriebsgrundstück Am Deich 18-19, 28199 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 9.1 Spalte 2b des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 25. August 2011

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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