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Bekanntmachung der Fortbildungsthemen nach § 7 Absatz 3 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Lande Bremen

Vom 11. Mai 2012

Veröffentlichungsdatum:30.07.2012 Inkrafttreten31.07.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 411
Bezug (Rechtsnorm)§ 7
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Fortbildungsthemen nach § 7 Absatz 3 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Lande Bremen vom 11. Mai 2012 (Brem.ABl. 2012, S. 411)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Erlassdatum:11.05.2012
Fassung vom:11.05.2012
Gültig ab:31.07.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 411
Bekanntmachung der Fortbildungsthemen nach § 7 Absatz 3 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Lande Bremen

Bekanntmachung der Fortbildungsthemen nach
§ 7 Absatz 3 der Berufsordnung für Hebammen und
Entbindungspfleger im Lande Bremen

Vom 11. Mai 2012

1.
Durch diese Bekanntmachung werden die Themen der Fortbildungsmaßnahmen für Hebammen und Entbindungspfleger nach § 7 Absatz 3 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Lande Bremen näher bestimmt. Ein Drittel der ergriffenen Fortbildungen haben sich auf berufsaufgabenbezogene Fortbildungsinhalte, ein Drittel auf Notfallmanagement, Hygiene und Schlüsselqualifikationen und ein Drittel zur freien Auswahl aus den unten genannten Themenbereichen zu beziehen.
2.
Berufsaufgabenbezogene Fortbildungsinhalte
Hierunter sind Inhalte zu verstehen, die neue, evidenzbasierte Erkenntnisse sowie Vertiefung und Erweiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den drei originären Aufgabenbereichen der Hebammentätigkeit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett vermitteln.
Zum Bereich „Schwangerschaft“ gehören folgende Einzelthemen:
Schwangerschaftsvorsorge
Neuerungen der Mutterschaftsrichtlinien
Schwangerschaftsbeschwerden
Schwangerschaftsgymnastik
Geburtsvorbereitung
RisikobewertungentsprechenddesGestationsalters
Gestationsdiabetes
Ernährungsberatung der Schwangeren insbesondere zur Prophylaxe von Adipositas, Hypertonie und Makrosomie
Psychohygiene bei Risikoklientel
Rauchentwöhnung
Beratung und Hilfe hinsichtlich anderer Drogen und Süchte
Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Maßnahmen zur Verringerung von Ängsten
Maßnahmen zur Prävention von Frühgeburten
Bindungsförderung
Begleitung und Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehung
Dokumentation
Zum Bereich „Geburtshilfe“ gehören folgende Einzelthemen:
Einschätzung des Geburtsfortschritts und des kindlichen Wohlbefindens
Bedeutung von Schmerz in der Geburtshilfe
Risikoeinschätzung und Risikomanagement
Qualitätssicherung in der Geburtshilfe
Dokumentation und Haftungsrecht
Notfallmanagement in der hebammengeleiteten Geburtshilfe
Versorgung eines Dammschnittes oder -risses
Nicht-medikamentöse Schmerzbehandlung
Integration von Vätern und anderen Familienangehörigen in die Geburtsarbeit
Gebärhaltungen
Wassergeburt
Bonding
Stillförderung im Kreißsaal
Zum Bereich „Wochenbett“ gehören folgende Einzelthemen:
Wochenbettpflege
Stillberatung, -förderung und -anleitung
Stillen unter erschwerten Bedingungen (Mehrlinge, Säuglinge mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten, Frühchen etc.)
Säuglingsernährung im ersten Lebensjahr
Postpartale Depression
Prävention von Rückbildungs- und Wundheilungsstörungen
Förderung der Eltern-Kind-Beziehung unter Einbeziehung von Kenntnissen aus der Bindungsforschung
Frühkindliche Entwicklung
Interdisziplinäre Betreuung von sozial benachteiligten Familien
Informationen zu aktuellen Impfempfehlungen von Säuglingen
Prophylaxe von postpartalen Infektionen
Prävention des plötzlichen Kindstodes
neue Erkenntnisse der Verhütungsberatung und Sexualhygiene
Rückbildungs- und Beckenbodengymnastik
Familienbildung
3.
Notfallmanagement
Ein weiterer Schwerpunkt der Fortbildungspflicht liegt im Bereich des geburtshilflichen Notfallmanagements. Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten vorrangig im Bereich der physiologischen Verläufe von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es ist jedoch ständig mit dem Eintritt einer latenten oder akuten Notsituation zu rechnen, die erkannt und adäquat behandelt werden muss. Deshalb wird das Management von akuten Notfällen als Pflichtfortbildung verankert. Zu unterscheiden sind Notsituationen, die das Kind betreffen und solche, die die Mutter betreffen.
Zum Bereich „kindliche Notfälle“ gehören folgende Einzelthemen:
Ungeplante Frühgeburt
Atemnotsyndrom
intrapartale Notfallsituationen
Schulterdystokie
Nabelschnurvorfall
Reanimation des Neugeborenen
postpartale Erstversorgung kindlicher Geburtsverletzungen
Fehlbildungen
unerwartete Beckenendlage
vorzeitige Placentalösung
Amnioninfektionssyndrom
Zum Bereich „mütterliche Notfälle“ gehören folgende Einzelthemen:
Blutungen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Hypertensive Erkrankungen, Eklampsie, HELLP
Thrombose, Embolie
Infektionen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Vorzeitige Placentalösung
Vital bedrohliche mütterliche Geburtsverletzungen
Manuelle Lösung der Plazenta
Uterusruptur
Geburtsstillstand
4.
Hygiene
Das Thema „Hygiene“ spielt in allen heilkundlichen und pflegerischen Berufen eine immer wichtiger werdende Rolle. Da fehlende oder defizitäre Hygiene eklatante Auswirkungen auf alle Arbeitsgebiete der Hebammen und Entbindungspfleger haben kann, soll dieser Themenkomplex als eigenständiges Fortbildungsthema anerkannt werden.
Zum Bereich „Hygiene“ gehören folgende Einzelthemen:
Hygienestandards beim Betreiben von Hebammenpraxen und hebammengeleiteten Einrichtungen
Hygienestandards bei Hebammentätigkeiten in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Hygienestandards in der Klinik
5.
Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen sind für kompetentes Handeln im Hebammenbereich ein Querschnittsthema. Deshalb sollen Hebammen und Entbindungsfleger ihre Schlüsselqualifikationen ausweiten, vertiefen und festigen.
Zum Bereich „Schlüsselqualifikationen“ gehören folgende Einzelthemen:
Methodenkompetenz
Einführung in wissenschaftliches Denken und Arbeiten
Leitung von Qualitätszirkeln
Anwendung von Computerprogrammen
Fachenglisch
Fallmanagement, interdisziplinäre Fallbesprechungen
Anleitung von Auszubildenden
Übernahme leitender Tätigkeiten
Berufspolitik
Präsentation
Sozial-kommunikative Kompetenz
Teamentwicklung
Kommunikation
Beratungskompetenz
Konfliktmanagement
Empathie in der Diagnosevermittlung
Betreuung von Familien mit Migrationshintergrund
Deeskalationstraining
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Personale Kompetenz
Ethische Aspekte in der Geburtshilfe
Prävention des Burnout-Syndroms
Stressbewältigung
Supervision
Eigenes Rollenverständnis
Betreuung während Sterben, Tod und Trauer
Emotionale Begleitung von Eltern während vital-bedrohlicher geburtshilflicher Situationen
6.
Sonstiges:
6.1
Die Hebamme und der Entbindungspfleger, die freiberuflich tätig sind, benötigen für die Ausübung ihres Berufes weitere Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen, den Beruf der Unternehmerin bzw. des Unternehmers auszuüben. Zur Befähigung der Tätigkeit als freiberufliche Unternehmerin oder als freiberuflicher Unternehmer sollten Kenntnisse erworben werden zu:
Betriebswirtschaftlichen Grundlagen
Grundlagen des Steuerrechts
Büroorganisation
Abrechnungsmodalitäten
Haftungs- und Rechtsfragen
Berufspolitischen Rahmenbedingungen
Zeitmanagement
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Hebammenarbeit
Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Barrierefreiheit
6.2
Darüber hinaus ist es der Tätigkeit als frei berufliche Hebamme bzw. Entbindungspfleger dienlich, über zusätzliche Qualifikationen zu verfügen, die Mutter und Kind zugute kommen. Hierzu können Fortbildungen in Komplementärmethoden dienen. Hierzu können Fortbildungen zu folgenden Inhalten besucht werden:
Akupunktur
Homöopathie
Bachblüten
Fußreflexzonentherapie
Phytotherapie
u.ä
7.
Fortbildungsangebote können berufsübergreifend angelegt sein.
8.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bremen, den 19. Juni 2012

Die Senatorin für Bildung,
Wissenschaft und Gesundheit


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