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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 10. August 2012

Veröffentlichungsdatum:10.09.2012 Inkrafttreten11.09.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 606
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen vom 10. August 2012 (Brem.ABl. 2012, S. 606)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:10.08.2012
Fassung vom:10.08.2012
Gültig ab:11.09.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 606
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei
Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an
dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 10. August 2012

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) vom 22. Oktober 2010 (Brem.ABl. S. 883), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Durchschnittspreises für 34 l Heizöl vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 für den Abrechnungszeitraum vom

  1. Oktober 2012 bis
30. September 2013 auf

28,06 Euro

festgesetzt.

Das Entgelt ist mit der Dienstwohnungsvergütung monatlich mit 1/12 des o.g. Betrages zu entrichten.

Bremen, den 10. August 2012

Die Senatorin für Finanzen


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