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Kammerbeitrag 2013 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:18.01.2013 Inkrafttreten19.01.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 9
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2013 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2013, S. 9)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:22.11.2012
Fassung vom:22.11.2012
Gültig ab:19.01.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 9
Kammerbeitrag 2013 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2013 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 22. November 2012 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2013 0,15 v.H. des monatlichen Arbeitslohnes.

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 28. November 2012 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 13. Dezember 2012

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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