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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Nachrüstung Tank 60, 61, 62 und 63 mit einem Rührwerk -

Veröffentlichungsdatum:15.02.2013 Inkrafttreten16.02.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 86
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Nachrüstung Tank 60, 61, 62 und 63 mit einem Rührwerk - (Brem.ABl. 2013, S. 86)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:08.02.2013
Fassung vom:08.02.2013
Gültig ab:16.02.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 86
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Nachrüstung Tank 60, 61, 62 und 63 mit einem Rührwerk -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Nachrüstung Tank 60, 61, 62 und 63 mit einem Rührwerk -

Die HGM Energy GmbH, Windhukstr. 1-3, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Tanklagers auf dem Grundstück, Windhukstr. 1-3, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 9.2, Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 8. Februar 2013

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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