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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisumbaumaßnahme in der Schwachhauser Heerstraße zwischen Kirchbachstraße und Marcusallee -

Veröffentlichungsdatum:27.03.2013 Inkrafttreten28.03.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 255
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisumbaumaßnahme in der Schwachhauser Heerstraße zwischen Kirchbachstraße und Marcusallee - (Brem.ABl. 2013, S. 255)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:20.03.2013
Fassung vom:20.03.2013
Gültig ab:28.03.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 255
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisumbaumaßnahme in der Schwachhauser Heerstraße zwischen Kirchbachstraße und Marcusallee -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gleisumbaumaßnahme in der Schwachhauser Heerstraße zwischen
Kirchbachstraße und Marcusallee -

Es ist geplant, den Gleisachsabstand auf der vorhandenen Strecke der Straßenbahnlinie 4 in der Schwachhauser Heerstraße zwischen Kirchbachstraße und Marcusallee von gegenwärtig 2,75 m auf 3,05 m aufzuweiten. Die alltägliche Verkehrssituation bleibt dabei im Wesentlichen unverändert, es sind lediglich geringfügige Anpassungsarbeiten im Straßenraum erforderlich.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, 20. März 2013

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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