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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Errichtung und Betrieb von 2 wärmegeführten Erdgas-BHKW-Modulen

Veröffentlichungsdatum:12.07.2013 Inkrafttreten13.07.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 647
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Errichtung und Betrieb von 2 wärmegeführten Erdgas-BHKW-Modulen (Brem.ABl. 2013, S. 647)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:10.07.2013
Fassung vom:10.07.2013
Gültig ab:13.07.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 647
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Errichtung und Betrieb von 2 wärmegeführten Erdgas-BHKW-Modulen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Errichtung und Betrieb von 2 wärmegeführten Erdgas-BHKW-Modulen

Das Facility Management Bremen GmbH, Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 wärmegeführten Erdgas-BHKW-Modulen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 540 kW und einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 1.437 kW im Technikkeller des Amtsgerichts Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.4.1.2 V des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 10. Juli 2013

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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