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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung des Kraftwerks Hafen Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK

Veröffentlichungsdatum:03.09.2013 Inkrafttreten04.09.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 876
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung des Kraftwerks Hafen Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK (Brem.ABl. 2013, S. 876)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:07.08.2013
Fassung vom:07.08.2013
Gültig ab:04.09.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 876
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung des Kraftwerks Hafen Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Änderung des Kraftwerks Hafen
Betrieb eines gemeinsamen Abfallzwischenlagers mit dem MKK -

Die swb Erzeugung GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Kraftwerks Hafen, Otavistraße 7-9, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.1 GE des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 7. August 2013

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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