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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee-

Veröffentlichungsdatum:31.07.2014 Inkrafttreten01.08.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 699
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee- (Brem.ABl. 2014, S. 699)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:28.07.2014
Fassung vom:28.07.2014
Gültig ab:01.08.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 699
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee-

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Betonmastsanierung in der Hermann-Henrich-Meier-Allee-

Es ist geplant, die Spannbetonmaste der Straßenbahnstrecke Linie 6 in der Hermann-Henrich-Meier-Allee auf einer Länge von etwa 0,85 km auszutauschen. Der Ersatzbau erstreckt sich vom Kreuzungsbereich Schwachhauser Ring/ Wachmannstraße bis zur Kreuzung H.-H.-Meier-Allee/Wätjenstraße. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 28. Juli 2014

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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