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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 -

Veröffentlichungsdatum:09.09.2014 Inkrafttreten10.09.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1055
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 - (Brem.ABl. 2014, S. 1055)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:09.08.2014
Fassung vom:09.08.2014
Gültig ab:10.09.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1055
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Errichtung einer Fledermaus-Überflughilfe im Zuge des BA 3/2 der A 281 -

Während der Herstellung des Bauabschnittes (BA) 3/2 der A 281 haben aktuelle Untersuchungen zu Fledermäusen das Erfordernis einer Überflughilfe für Teichfledermäuse im Bereich „Neue Kämpe Fleet“ ergeben. Es sollen daher in diesem Abschnitt der zukünftigen Autobahn auf einer Länge von 65 m im Mittelstreifen eine Fledermaus-Überflughilfe (hop-over) errichtet sowie in den Randbereichen dieses Autobahnabschnittes entsprechend hohe Hecken gepflanzt werden.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bauumwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 9. August 2014

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
-Oberste Landesstraßenbaubehörde-


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