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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:20.10.2014 Inkrafttreten01.10.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1162
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2014, S. 1162)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Aktenzeichen:404-89-00/12
Erlassdatum:06.10.2014
Fassung vom:06.10.2014
Gültig ab:01.10.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1162
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 13. Juni 2014 die Unfallverhütungsvorschrift

„Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)

vom November 2013 beschlossen.

Der Senator für Gesundheit hat diese Neufassung am 6. Oktober 2014 unter dem Aktenzeichen 404-89-00/12 genehmigt. Die Vorschrift tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht. Die erforderlichen Exemplare können von den Mitgliedsunternehmen kostenlos von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen angefordert werden.

Bremen, im Oktober 2014

UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer


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