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Bekanntmachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-82 E2 -

Veröffentlichungsdatum:05.12.2014 Inkrafttreten06.12.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1504
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-82 E2 - (Brem.ABl. 2014, S. 1504)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:03.12.2014
Fassung vom:03.12.2014
Gültig ab:06.12.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 4 BImSchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1504
Bekanntmachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-82 E2 -

Bekanntmachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen
des Typs Enercon E-82 E2 -

Der swb CREA GmbH, Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven, ist für die beantragte Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-82 E2 im Windpark Oslebshausen nördlich der BAB 27 in der Windvorrangfläche F (Maschinenfleet) in der Nähe der Ritterhuder Heerstraße in Bremen am 27. November 2014 von der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen - nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt worden.

Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen oder Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven, zu erheben.

Auslegung der Genehmigung

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Begründung wird in der Zeit vom 15. Dezember 2014 bis einschließlich 29. Dezember 2014 im Hause der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dienstort Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen, Eingang Franz-Liszt-Straße, Zimmer 23, Erdgeschoss, montags bis donnerstags von 8.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Bremen, den 3. Dezember 2014

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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