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Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Lagerung auf dem Grundstück "Am Wischacker 2" -

Veröffentlichungsdatum:10.12.2014 Inkrafttreten11.12.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1505
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Lagerung auf dem Grundstück "Am Wischacker 2" - (Brem.ABl. 2014, S. 1505)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:26.11.2014
Fassung vom:26.11.2014
Gültig ab:11.12.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1505
Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Lagerung auf dem Grundstück "Am Wischacker 2" -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Lagerung auf dem Grundstück „Am Wischacker 2“ -

Die Firma Kurt Jacob GmbH & Co.KG, Am Wischacker 2, 27576 Bremerhaven, beabsichtigt, auf dem Grundstück „Am Wischacker 2“ in Bremerhaven-Lehe eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenmetallen zu errichten und zu betreiben.

Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nummer 8.12.3.2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG.

Da das Vorhaben in Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt ist, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt.

Die Einschätzung aufgrund der überschlägigen Prüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.

Bremen, den 26. November 2014

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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