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Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des EFRE-Programms 2014-2020 im Land Bremen im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 im Rahmen des EFRE

Veröffentlichungsdatum:25.02.2015 Inkrafttreten26.02.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 142
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 14, UVPG § 14b, UVPG § 14g, UVPG § 14h, UVPG § 14j, UVPG § 14l, UVPG § 14m
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des EFRE-Programms 2014-2020 im Land Bremen im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 im Rahmen des EFRE (Brem.ABl. 2015, S. 142)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:19.02.2015
Fassung vom:19.02.2015
Gültig ab:26.02.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 14 UVPG, § 14b UVPG, § 14g UVPG, § 14h UVPG, § 14j UVPG, § 14l UVPG, § 14m UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 142
Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des EFRE-Programms 2014-2020 im Land Bremen im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 im Rahmen des EFRE

Bekanntgabe
der Entscheidung über die Annahme des EFRE-Programms 2014-2020 im Land
Bremen im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020 im
Rahmen des EFRE

In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 wurde für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ein Operationelles Programm für das Land Bremen erstellt.

Für dieses Programm wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) nach §§ 14b bis 14n des Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Gemäß § 14l Absatz 1 UVPG ist die Annahme eines Plans oder Programms öffentlich bekannt zu machen. Unter http://www.efre-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen59.c.2924.de#umweltvertraeglichkeit stehen ab dem 25. Februar 2015 folgende Dokumente gemäß § 14l UVPG zur Verfügung:

-
das Operationelle Programm in der am 2. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigten Fassung,
-
eine zusammenfassende Erklärung, wie Umwelterwägungen in das Programm einbezogen wurden und wie der Umweltbericht nach § 14g UVPG sowie die Stellungnahmen und Äußerungen nach den §§ 14h bis 14j UVPG berücksichtigt wurden, sowie
-
eine Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 14m UVPG (im Umweltbericht).

Bremen, den 19. Februar 2015

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen


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