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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des MSRL-Maßnahmenprogramms zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee-Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:27.03.2015 Inkrafttreten28.03.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 220
Bezug (Rechtsnorm)32008L0056, WHG § 45f, WHG § 45h, WHG § 45i
Zitiervorschlag: "Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des MSRL-Maßnahmenprogramms zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee-Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (Brem.ABl. 2015, S. 220)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:25.03.2015
Fassung vom:25.03.2015
Gültig ab:28.03.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:32008L0056, § 45f WHG, § 45h WHG, § 45i WHG
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 220
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des MSRL-Maßnahmenprogramms zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee-Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Entwurf des MSRL-Maßnahmenprogramms
zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee-Bericht
gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes

Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresgewässer zu erreichen oder zu erhalten sowie vorrangig anzustreben, deren Schutz und deren Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.

Auf der Grundlage der 2012 fristgerecht fertiggestellten Berichte

- Anfangsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee

- Beschreibung des guten Umweltzustands für die deutsche Nord- und Ostsee

- Festlegung von Umweltzielen für die deutsche Nord- und Ostsee

wurden in der Folge die Überwachungsprogramme für die deutsche Nord- und Ostsee gemäß § 45f Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erarbeitet und ebenfalls fristgerecht zum 15. Juli 2014 an die Kommission übermittelt.

Das bis zum 31. Dezember 2015 abschließend zu erstellende Maßnahmenprogramm hat dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu tragen. Es umfasst die kostenwirksamen Maßnahmen, die erforderlich sind, um das gesteckte Ziel, den guten Zustand der Meeresgewässer zu erreichen oder zu erhalten. Zu den vorgesehenen Maßnahmen sind Folgenabschätzungen einschließlich Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen.

Nach § 45i Absatz 1 Nummer 2 WHG ist der Entwurf des Maßnahmenprogramms bis zum 31. März 2015 zu veröffentlichen und für sechs Monate durch die zuständigen Behörden auszulegen. Die Öffentlichkeit kann innerhalb dieser Frist schriftlich zu den Dokumenten Stellung nehmen. Die Maßnahmenkennblätter sind Gegenstand der schriftlichen Anhörung. Es wird um allgemeine Kommentare gebeten.

Das in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Ressort ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.

Der Entwurf des Maßnahmenprogramms gemäß § 45h Absatz 1 WHG liegt ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 30. September 2015 beim

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Hanseatenhof 5 (Raum D 207a)
28195 Bremen

zur Einsichtnahme und Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen während der Geschäftszeiten aus.

Die Dokumente werden ab dem 1. April 2015 auch auf der Internetseite http://www.meeresschutz.info/ veröffentlicht. Auf der Internetseite wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift übermittelt werden können.

Bremen, den 25. März 2015

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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