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Bekanntgabe der ab 1. August 2015 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Vom 29. Mai 2015

Veröffentlichungsdatum:08.06.2015 Inkrafttreten01.08.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 564
Bezug (Rechtsnorm)§ 2
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der ab 1. August 2015 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven vom 29. Mai 2015 (Brem.ABl. 2015, S. 564)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:29.05.2015
Fassung vom:29.05.2015
Gültig ab:01.08.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/7
Norm:§ 2
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 564
Bekanntgabe der ab 1. August 2015 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Bekanntgabe der ab 1. August 2015 geltenden Beiträge
für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege
der Stadt Bremerhaven

Vom 29. Mai 2015

Gemäß § 2 Absatz 5 des Ortsgesetzes über Kindertagespflegebeiträge der Stadt Bremerhaven vom 25. April 2013 (Brem.GBl. S. 124), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 15. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 296) geändert worden ist, gibt der Magistrat der Stadt Bremerhaven bekannt, dass ab 1. August 2015 folgende Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven erhoben werden:

Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahre (§ 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der
Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag
ab 1. August 2015

1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

75,00 €

2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

113,00 €

3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

150,00 €

4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

187,00 €

5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

225,00 €

6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

262,00 €

7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

300,00 €

8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

338,00 €

9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

374,00 €

10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

412,00 €

11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

449,00 €

Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre (§ 2 Absatz 2 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der
Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag
ab 1. August 2015

1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

32,00 €

2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

48,00 €

3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

66,00 €

4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

82,00 €

5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

98,00 €

6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

114,00 €

7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

129,00 €

8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

145,00 €

9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

161,00 €

10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

177,00 €

11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

195,00 €

Bremerhaven, den 29. Mai 2015

Magistrat
der Stadt Bremerhaven


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