Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau
und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen
Baubestimmungen (BremLTB)
Vom 21. August 2015
- 1.
- 2.
Bezüglich der in dieser Liste genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte bzw. Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei1 entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. - 3.
Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen, die von Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei1 erbracht werden, sind ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen aufgrund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischer Ausstattung Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Überwachung bzw. Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht und aussagekräftig durchzuführen.
- 4.
Die Liste der im Land Bremen eingeführten Technischen Baubestimmungen ist im Anhang abgedruckt. - 5.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau, und Verkehr vom 22. August 2014 über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (Brem.ABl. S. 981) außer Kraft.
Bremen, den 21. August 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr