|
|
Dienstvereinbarung
Konfliktbewältigung am
Arbeitsplatz
Inhaltsverzeichnis
Präambel
1. | Geltungsbereich............................................................................................................................ | 1 |
2. | Grundsätze und Ziele.................................................................................................................... | 2 |
3. | Begriffsbestimmung....................................................................................................................... | 2 |
4. | Pflichten des Arbeitgebers/Dienstherrn......................................................................................... | 3 |
5. | Verantwortung der Vorgesetzten................................................................................................... | 3 |
6. | Rechte der Betroffenen................................................................................................................. | 4 |
7. | Verfahren zur Konfliktlösung......................................................................................................... | 4 |
8. | Qualifizierung................................................................................................................................ | 5 |
9. | Informationsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten.................................. | 6 |
10. | Schlussvorschriften....................................................................................................................... | 6 |
Dienstvereinbarung
Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
Zwischen dem Land und der Stadtgemeinde Bremen sowie dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen und dem Gesamtrichterrat für das Land Bremen wird nach § 62 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes (BremPersVG) die folgende Dienstvereinbarung geschlossen.
Der Erfolg der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleisteten Arbeit wird durch die Kultur des Miteinanders in den einzelnen Ressorts, Abteilungen und Referaten beeinflusst. Dabei spielt der Umgang mit Konflikten eine erhebliche Rolle. Konflikte am Arbeitsplatz sind aus dem Berufsalltag nicht wegzudenken, entscheidend ist daher der Umgang mit ihnen. Konflikthafte Situationen müssen frühzeitig und rechtzeitig bearbeitet werden, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Deshalb ist es notwendig, dass der konstruktive Umgang mit Konflikten ein selbstverständlicher Bestandteil des Berufsalltags wird. Nur so können Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hergestellt werden, die die Motivation und Leistungsfähigkeit in einem konstruktiven Arbeitsklima gewährleisten.
Das zentrale Anliegen dieser Dienstvereinbarung ist es, ein Klima zu fördern, das von Vertrauen, gegenseitigem Respekt und offener Kommunikation geprägt ist, um damit die Voraussetzung für einen reibungslosen Arbeitsablauf und ein gutes Miteinander zu schaffen. Ein Arbeitsklima, das von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist, wirkt präventiv gegen die Eskalation von Konflikten und beugt Mobbing vor.
Mit dieser Dienstvereinbarung sollen von Konflikten und Mobbing betroffene Beschäftigte ausdrücklich ermutigt werden, ihre Situation nicht hinzunehmen, aktiv mit der Gegebenheit umzugehen und sich Beratung und Unterstützung zu holen mit dem Ziel, den belastenden Zustand zu beseitigen.
Unbeteiligte werden aufgefordert, bei Vorfällen dieser Art nicht wegzuschauen, sondern mit Zivilcourage und durch solidarische Verantwortung den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
Insbesondere Personen in Leitungs-, Vorgesetzten- oder Ausbilderfunktionen kommt beim Umgang mit Konflikten eine wesentliche Rolle zu. Alle gemeinsam haben durch ihr Verhalten zu einem Betriebsklima beizutragen, in dem die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller respektiert werden. Im Rahmen ihrer Führungsaufgabe nehmen Vorgesetzte eine aktive Rolle ein und haben darauf hinzuwirken, dass Konflikte sachlich ausgetragen und gelöst werden. Sie haben bei Fällen von Mobbing für die Rechte der Betroffenen einzutreten und für die Ahndung des Fehlverhaltens zu sorgen.
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Bediensteten im Sinne des § 3 Absatz 1 des BremPersVG und des § 1 Absatz 1 des BremRiG.
Bremen, 14. Juli 2011
Karoline Linnert | Doris Hülsmeier | Andre Schlüter |
Senatorin für Finanzen | Vorsitzende des Gesamtpersonalrates für das Land und die Stadtgemeinde Bremen | Vorsitzender des Gesamtrichterrates für das Land Bremen |
Protokollnotiz Nr. 1:
Der Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, der Gesamtrichterrat und die Senatorin für Finanzen verständigen sich auf professionelle Beraterinnen und Berater mit geeigneter Fachkompetenz (Konfliktmoderation, Mediation o.ä.), die Unterstützung bei der Problemklärung und Lösungsfindung im Sinne der Ziffer 7 anbieten. Die Kosten für diese Erstberatung trägt die Senatorin für Finanzen. Sollte im weiteren Verfahren zur Konfliktlösung externe professionelle Beratung erforderlich werden, sind diese Kosten aus dem jeweiligen Produktgruppenbudget zu zahlen.
Protokollnotiz Nr. 2:
Der Runde Tisch setzt sich in der Regel aus den Vorgesetzten im Sinne von Ziffer 6.2 und den in Ziffer 6.3 genannten Personen und Anlaufstellen sowie ggf. weiteren Sachverständigen zusammen. Er hat die Aufgabe, konsensorientiert Vorschläge zur Konfliktlösung zu erarbeiten und diese den zuständigen Vorgesetzen vorzulegen.