Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Dienstvereinbarung für den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens

Dienstvereinbarung für den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens

Veröffentlichungsdatum:07.03.2001 Inkrafttreten07.03.2001 Zitiervorschlag: "Dienstvereinbarung für den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Dienstvereinbarungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:06.03.2001
Fassung vom:06.03.2001
Gültig ab:07.03.2001
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Dienstvereinbarung für den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens

Dienstvereinbarung
für den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens

1.

Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens1 auf der Grundlage der Dienstvereinbarungen über den Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen vom 9.9.1986, über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen vom 15.5.1991, über die technikunterstützte Verarbeitung von Personaldaten und PuMa vom 20.12.1995 sowie über technikgestützte Kosten- und Leistungsrechnung vom 23.6.1999 zu regeln.

Die vorliegende Dienstvereinbarung

regelt den Umfang, den sicheren Einsatz sowie die Maßnahmen zur Überprüfung und Weiterentwicklung von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und
fasst die Rechte der Benutzer/innen und der Personalvertretungen zusammen.
2.
(1)
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Bediensteten im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes.
(2)
Sofern Teile oder sämtliche der in dieser Dienstvereinbarung beschriebenen Leistungen durch Dritte wahrgenommen werden, so stellt die auftraggebende Stelle sicher, dass die Anwendung bzw. Umsetzung dieser Regelungen beim Einsatz von SAP R/3 durch den Auftragnehmer in jedem Fall, ggfs. auch nachträglich vertraglich zugesichert wird.
(3)
Werden im Geltungsbereich von Absatz 1 andere Softwareprodukte als SAP R/3 für den Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens eingesetzt, so werden die Grundsätze dieser Regelung sinngemäß angewendet.
3.

Die Software SAP R/3 wird eingesetzt mit den dazu erforderlichen Modulen zur verbesserten Technikunterstützung der Geschäftsprozesse des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens

Finanzplanung/Haushaltsaufstellung
Mittelbewirtschaftung/Haushaltsvollzug
Kassenverfahren/Jahresabschluss
Finanzdisposition
Haushaltscontrolling
Kosten- und Leistungsrechnung
Anlagenbuchhaltung
Logistik
Finanzbuchhaltung.

In den Anlagen 1 bis 9 sind die Enddokumentationen für die jeweiligen Mastersysteme dokumentiert.

Ein Einsatz von SAP Modulen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten (§ 22 Bremisches Datenschutzgesetz) erfolgt nicht.

4.

Im Zuge von Einsatzvorbereitungen (Entwicklung, Test/Qualitätssicherung, Schulungen) und Einsatz kommen mehrere voneinander weitgehend abgeschottete SAP R/3-Systeme zum Einsatz.

Die Maßnahmen, die zum Schutz von Daten und Anwendungen auf den unterschiedlichen Gestaltungsebenen getroffen werden, werden unter Berücksichtigung von deren Wirkungszusammenhängen in einem zentralen Datenschutzkonzept (Anlage 10) zusammengeführt.

Bestandteile dieses übergreifenden Datenschutzkonzeptes sind

das IT-Konzept,
das Betreiber-Konzept,
das Berechtigungskonzept (u.a. jeweils auch Berechtigungsvergabe-, Administrations- und Freigabe-Konzept) sowie
die Beschreibung der erforderlichen Personaldaten und Auswertungen, die in SAP R/3 verarbeitet werden (z.B. im Rahmen der Fachanwendung, in Systemprotokollen, für Qualitätssicherung) und der sonstigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Schutz.
5.
(1)
Um Hinweise auf Schwachstellen insbesondere hinsichtlich
der Gestaltung der Software, auch unter Betrachtung der Schnittstellen, Workflows etc. (Funktionalitäten, Aufgabenunterstützung, Ergonomie, bessere Unterstützung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung, Umsetzung dienststellenspezifischer Anforderungen etc.),
der Rahmenbedingungen (Qualität der Arbeitsorganisation, Betreuung/Unterstützung, Schulungen, der Maßnahmen zum Datenschutz etc.) sowie
individueller weiterer Bedarfe zur Reduzierung von Belastungen und Beanspruchungen (Organisationsentwicklung, Technikausstattung, weitere Schulungen).

zu erhalten, wird durch den Senator für Finanzen sichergestellt, dass im Customer Competence Center (CCC) insbesondere systematisch, datenbankgestützte anonyme Auswertungen gemacht werden. Im TUI-Jahresgespräch werden festgestellte Schwachstellen mit dem GPR diskutiert, mit dem Ziel eine Verständigung über die Reihenfolge der Bearbeitung zu erreichen.

6.
(1)
Die Bediensteten sind vor dem Einsatz, bei Weiterentwicklungen sowie jeweils beim Einsatz neuer Funktionalitäten von SAP R/3 zu informieren und zu beteiligen, ausdrücklich auch unter dem Gesichtspunkt der in diesem Zusammenhang stattfindenden Veränderungen bezüglich Arbeitsinhalten und Arbeitsorganisation. Die Bediensteten sind darüber zu informieren, dass sie sich bei Kritik oder Vorschlägen in Fragen zur Verbesserung der Software, der Rahmenbedingungen und der individuellen Arbeitsplatzsituation an die zentrale Nutzer-Betreuung wenden können.
(2)
Vor dem – auch erprobenden - Einsatz von SAP R/3 sind sie umfassend und aufgabenorientiert entsprechend der Dienstvereinbarung über die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen; ihnen ist Gelegenheit zur arbeitsplatzbezogenen Einarbeitung zu geben. Die Schulungen erfolgen zielgruppenspezifisch (Orientierung an den Geschäftsprozessen) und umfassen insbesondere auch die Vermittlung von zugrundeliegenden fachlichen Kenntnissen. Die Bediensteten sind auch umfassend über das Bremische Datenschutzgesetz, die vorliegende Dienstvereinbarung sowie über die entsprechend Ziffer 1 zugrundeliegenden Dienstvereinbarungen zu informieren. Die entsprechenden Schulungskonzepte sind in Anlage 11 dokumentiert.
(3)
Vor dem Einsatz wird eine fachliche und technische Betreuungs- und Unterstützungstruktur aufgebaut und in Anlage 12 dokumentiert. Die entsprechenden Ansprechpartner/innen werden den Bediensteten vor dem Einsatz von SAP R/3 an ihren Arbeitsplätzen bekanntgegeben.
(4)
Individuelle beamten-, arbeitsrechtliche und personalwirtschaftliche Entscheidungen werden nicht ausschließlich auf Informationen oder Kenntnisse gestützt, die aus SAP R/3 gewonnen werden.
7.
(1)
Der Senator für Finanzen informiert frühzeitig den Gesamtpersonalrat unter Angabe der Veränderungen in der Software von jeder Release- und Versions-Änderung. Auf der Grundlage der anstehenden Veränderungen wird zwischen dem Senator für Finanzen und dem Gesamtpersonalrat erörtert, ob mitbestimmungsrelevante Veränderungen vorliegen und ob und wie sie zu einer Veränderung der bestehenden Anlagen führen. In der Anlage 13 wird eine Übersicht über die Release- und Versionsstände mit Datum der jeweils vorgenommenen Wechsel geführt.
(2)
Veränderungen in den Anlagen zu dieser Dienstvereinbarung unterliegen der Mitbestimmung.
(3)
Der Gesamtpersonalrat hat das Recht, sich jederzeit von der Einhaltung dieser Dienstvereinbarung zu überzeugen, dazu erhält er in erforderlichem Umfang lesenden Zugriff auf SAP R/3 und die Dokumentation. Die konkreten Zugriffsrechte werden im Berechtigungskonzept festgelegt und sind in der Anlage 14 geregelt.
(4)
Der Gesamtpersonalrat kann zur Durchführung seiner Aufgaben externe Sachverständige hinzuziehen.
(5)
Der Senator für Finanzen stellt sicher, dass der Gesamtpersonalrat frühzeitig über wesentliche Fragen zur Weiterentwicklung des Gesamtprozesses des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens informiert und soweit erforderlich beteiligt wird.
8.
8.1
(1)
Der Personalrat erhält zur Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens vor dem Einsatz von SAP R/3 von der Dienststellenleitung insbesondere folgende Unterlagen
Übersicht über die durch SAP R/3 in der jeweiligen Dienststelle zu unterstützenden Geschäftsprozesse
ggf. dienststellenspezifische SAP R/3-Einstellungen (Customizing-Einstellungen)
ggf. das Konzept zur Durchführung von Aufgaben des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens durch Servicestellen
die geplanten organisatorischen und personellen Veränderungen in den von SAP R/3 oder von der Nutzung einer Servicestelle betroffenen Bereichen (z.B. neue Aufgaben, wegfallende Aufgaben)
Organisations- und Personalentwicklungskonzepte für die betroffenen Mitarbeiter/innen
ggfs. einen veränderten Geschäftsverteilungsplan
Schulungspläne
lokales Datenschutzkonzept (insbesondere Berechtigungskonzept)
Betreuungs- und Unterstützungskonzept - sofern dies dezentral realisiert wird.
(2)
Bei Veränderungen von SAP R/3 oder bei Veränderungen im Nutzungsumfang von SAP R/3 wird das Mitbestimmungsverfahren unter Vorlage der entsprechend aktualisierten Konzepte (z.B. Organisationskonzept/Geschäftsverteilungspläne, Schulungskonzept, Berechtigungskonzept) durchgeführt.
8.2
(1)
Der Personalrat erhält auf Anforderung im erforderlichem Umfang lesenden Zugriff auf SAP R/3 und die Dokumentation. Die konkreten Zugriffsrechte werden im Berechtigungskonzept festgelegt und sind in der Anlage 14 geregelt.
(2)
Der Senator für Finanzen bietet den Interessenvertretungen Schulungen zu SAP R/3 und zur vorliegenden Dienstvereinbarung an.
9.

Diese Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Bremen, den 6. März 2001

gez. Perschau

gez. Mevissen

Perschau

Mevissen

Senator für Finanzen

Vorsitzender des Gesamtpersonalrats
für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

10.
 
11.
 
12.

Anlage 1:

Enddokumentation des Mastersystems für Finanzplanung/Haushaltsaufstellung

Anlage 2:

Enddokumentation des Mastersystems für Mittelbewirtschaftung/Haushaltsvollzug

Anlage 3:

Enddokumentation des Mastersystems für Kassenverfahren/Jahresabschluss

Anlage 4:

Enddokumentation des Mastersystems für Finanzdisposition

Anlage 5:

Enddokumentation des Mastersystems für Haushaltscontrolling

Anlage 6:

Enddokumentation des Mastersystems für Kosten- und Leistungsrechnung

Anlage 7:

Enddokumentation des Mastersystems für Anlagenbuchhaltung

Anlage 8:

Enddokumentation des Mastersystems für Logistik

Anlage 9:

Enddokumentation des Mastersystems für den Bremischen Kontenrahmen

Anlage 10:

Zentrales Datenschutzkonzept


a)
IT-Konzept

b)
Betreiberkonzept

c)
Berechtigungskonzept (u.a. jeweils auch Berechtigungsvergabe-, Administrations- und Freigabe-Konzept)

d)
die Beschreibung der erforderlichen Personaldaten und Auswertungen, die in SAP R/3 verarbeitet werden (z.B. im Rahmen der Fachanwendung, in Systemprotokollen, für Qualitätssicherung) und der sonstigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Schutz..

Anlage 11:

Schulungskonzepte

Anlage 12:

Betreuungs- und Unterstützungskonzept

Anlage 13:

Übersicht über die Release- und Versionsstände mit Datum der jeweils vorgenommenen Wechsel

Anlage 14:

Berechtigungsprofile für die Personalvertretungen

Redaktionelle Anmerkung

Wegen des Umfangs der Anlagen wurde auf ihre Wiedergabe in diesem Text verzichtet. Im Bedarfsfalle können sie bei der beim Senator für Finanzen aufgebauten Unterstützungsstruktur (Terminvereinbarung unter Tel.: <361-> 41 16) eingesehen werden.

Fußnoten

1)

Der Begriff Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen umfaßt die kameralen und betriebswirtschaftlichen Funktionen.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.