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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2013 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2013 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Veröffentlichungsdatum:15.01.2013 Inkrafttreten01.01.2013 Bezug (Rechtsnorm)BremTGV § 3
Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2013 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2013 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:15.01.2013
Fassung vom:15.01.2013
Gültig ab:01.01.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 3 BremTGV
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2013 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2013 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2013 -
Reisekostenrecht;
hier: Höhe
des Trennungstagegeldes
ab 1. Januar 2013 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Verteiler: „Alle Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe mit Schulen“

Durch Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2714) sind die Sachbezugswerte für unentgeltliche Verpflegung ab dem 1. Januar 2013 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen auch die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:

Personenkreis

Frühstück

Mittagessen

Abendessen

TTG-Gesamt

§ 3 Abs. 3 Satz 1 BremTGV

1,60 €

2,93 €

2,93 €

7,47 €
(aufgerundet)

§ 3 Abs. 3 Satz 2 BremTGV

2,40 €

4,40 €

4,40 €

11,20 €

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
Dienstrecht@finanzen.bremen.de


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