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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2013 - Dienstvereinbarung Fernwartung

Veröffentlichungsdatum:19.09.2013 Inkrafttreten19.09.2013 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2013 - Dienstvereinbarung Fernwartung"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:19.09.2013
Fassung vom:19.09.2013
Gültig ab:19.09.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2013 - Dienstvereinbarung Fernwartung

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2013 -
Dienstvereinbarung Fernwartung

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Dienstvereinbarung Fernwartung

Die Freie Hansestadt Bremen vertreten durch die Senatorin für Finanzen hat am 19. 09. 2013 mit dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen die Dienstvereinbarung Fernwartung unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Hintergrund der Dienstvereinbarung ist, dass unterstützende Tätigkeiten für Benutzerinnen und Benutzer von IT-Systemen immer häufiger zentralisiert und unter standardisierten Bedingungen erbracht werden. Um dies möglichst effektiv umzusetzen, wird häufig nur noch auf dem Wege der Fernwartung auf die Arbeitsplatzrechner zugegriffen. Diese Konstellation birgt spezifische Risiken. Hier gilt es, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Zielsetzung dieser Dienstvereinbarung ist es daher,

der Fremdsteuerung von IT-Systemen im Rahmen der Fernwartung einen festgeschriebenen, verlässlichen Rahmen zu geben;
Verhaltens- und Leistungskontrollen von Beschäftigten im Zusammenhang mit Fernwartung zu verhindern;
das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Beschäftigten zu wahren und
den Datenschutz zu gewährleisten.

In der Dienstvereinbarung werden dazu geeignete Maßnahmen beschrieben. Die SF bittet die Dienststellen sicherzustellen, dass die Benutzerinnen und Benutzer entsprechend informiert und die getroffenen Regelungen vor Ort umgesetzt werden. Bereits im Einsatz befindliche Fernwartungssoftware ist innerhalb von sechs Monaten auf Kompatibilität zu den Regelungen zu überprüfen und ggf. anzupassen

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 02
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
office-ref02@finanzen.bremen.de


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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