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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen)

Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen - Verlängerung der bestehenden Maßnahme

Veröffentlichungsdatum:08.01.2014 Inkrafttreten08.01.2014 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:08.01.2014
Fassung vom:08.01.2014
Gültig ab:08.01.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen)

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 -
Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den
Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen)

Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen – Verlängerung der bestehenden Maßnahme

Verteiler: „Alle Dienststellen ohne Schulen“

Die Möglichkeit, den Dienststellen über eine externe psychosoziale Begleitung und Beratung am Arbeitsplatz Hilfestellung bei den unterschiedlichsten Problemlagen zu gewähren, besteht mittlerweile seit mehreren Jahren. Durchgeführt wird diese Betreuungs- und Beratungsaufgabe durch einen Psychosozialen Fachdienst, den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen).

Aufgrund des erfolgreichen Verlaufes und der konstanten bzw. sogar steigenden Nachfrage wird die bestehende Maßnahme um drei weitere Jahre – bis zum 31. Dezember 2016 – verlängert.

Die Finanzierung wird durch die Senatorin für Finanzen sichergestellt.

Angeboten wird diese Maßnahme für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.

Weitere Informationen über das Verfahren zur Beauftragung des IFD Bremen mittels der als Anlage 1 und 2 beigefügten Antragsvordrucke entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten Flyer.

Überstücke sind bei der Senatorin für Finanzen – Referat 33 erhältlich.

Anlagen

Flyer - Begleitende Hilfen für Beschäftigte

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 33
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
office@finanzen.bremen.de


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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