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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2014 - Hinweise zur Durchführung der Elternzeit nach dem TV-L und dem TVöD

Veröffentlichungsdatum:25.07.2014 Inkrafttreten25.07.2014 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2014 - Hinweise zur Durchführung der Elternzeit nach dem TV-L und dem TVöD"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:25.07.2014
Fassung vom:25.07.2014
Gültig ab:25.07.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2014 - Hinweise zur Durchführung der Elternzeit nach dem TV-L und dem TVöD

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2014 -
Hinweise zur Durchführung der Elternzeit nach dem TV-L und dem TVöD

Verteiler: „Alle Dienststellen mit Schulen“

Die Hinweise zur Durchführung der Elternzeit in den Geltungsbereichen des TV-L und des TVöD hatte ich zuletzt mit meinem Rundschreiben Nr. 4/2008 vom 28. Februar 2008 bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich haben sich durch gesetzliche Neuregelungen und Fortentwicklungen in der Rechtsprechung einige Änderungen ergeben, die nun zum Anlass genommen wurden, die Durchführungshinweise insgesamt zu überarbeiten.

Die anliegende Neufassung der Durchführungshinweise berücksichtigt neben einer redaktionellen Überarbeitung und der aktuellen Rechtsprechung insbesondere Änderungen zur Anspruchsberechtigung von Großeltern, zu den Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit (siehe auch mein Rundschreiben Nr. 13/2012 vom 25. Oktober 2012) und zu den Auswirkungen von Elternzeit auf die Stufenlaufzeit (siehe hierzu auch mein Rundschreiben Nr. 7/2012 vom 25. Juni 2012).

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 31
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
tarifrecht@finanzen.bremen.de

Anlage


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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