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Vorschriften
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 11/2014 - Nutzung von sozialen Netzwerken durch Beschäftigte in der bremischen Verwaltung
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 11/2014 - Nutzung von sozialen Netzwerken durch Beschäftigte in der bremischen Verwaltung
Kurzbeschreibung
Hinweise für die private Nutzung von sozialen Netzwerken durch Beschäftigte der bremischen Verwaltung
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen