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- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2014 - Beauftragung externer Beratungen - Verfahrenshinweise zur Antragsstellung
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2014 - Beauftragung externer Beratungen - Verfahrenshinweise zur Antragsstellung
Kurzbeschreibung
Alle extern zu vergebende Aufträge im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung sind dem Senat vorab mit Stellungnahme zur Entscheidung vorzulegen. Das Rundschreiben erläutert das Verfahren zur Antragsstellung.
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen