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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Vom 23. September 2015

Veröffentlichungsdatum:01.10.2015 Inkrafttreten02.10.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 1178
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen vom 23. September 2015 (Brem.ABl. 2015, S. 1178)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.09.2015
Fassung vom:23.09.2015
Gültig ab:02.10.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 1178
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von
Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Vom 23. September 2015

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 25. Juni 2014 (Brem.ABl. S. 663), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 250 kWh vom 1. Juli 2014 bis 30. Juli 2015 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2015 bis

mit Euro 16,987 jährlich und Euro 1,416 monatlich

30. September 2016

festgesetzt.

Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.

Bremen, den 23. September 2015

Die Senatorin für Finanzen


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