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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Nachrüstung eines Fahrleitungsmastes der Fahrleitungsanlage im Bereich der Hans-Böckler-Straße zwischen Lloydstraße und Auf dem Kamp -

Veröffentlichungsdatum:26.10.2015 Inkrafttreten27.10.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 1195
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Nachrüstung eines Fahrleitungsmastes der Fahrleitungsanlage im Bereich der Hans-Böckler-Straße zwischen Lloydstraße und Auf dem Kamp - (Brem.ABl. 2015, S. 1195)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:07.10.2015
Fassung vom:07.10.2015
Gültig ab:27.10.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 1195
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Nachrüstung eines Fahrleitungsmastes der Fahrleitungsanlage im Bereich der Hans-Böckler-Straße zwischen Lloydstraße und Auf dem Kamp -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

- Nachrüstung eines Fahrleitungsmastes der Fahrleitungsanlage im Bereich der Hans-Böckler-Straße zwischen Lloydstraße und Auf dem Kamp -

Es ist die Nachrüstung eines Fahrleitungsmastes der Fahrleitungsanlage im Bereich der Hans-Böckler-Straße zwischen Lloydstraße auf Auf dem Kamp geplant. Der Streckenabschnitt erstreckt sich über eine Länge von etwa 100 m. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umwelt- verträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 7. Oktober 2015

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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