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Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014

Veröffentlichungsdatum:28.10.2015 Inkrafttreten29.10.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 1203
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 33, HGrG § 53
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014 (Brem.ABl. 2015, S. 1203)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:28.10.2015
Fassung vom:28.10.2015
Gültig ab:29.10.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 33 BremSVG, § 53 HGrG
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 1203
Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014

Jahresabschluss der Performa Nord
– Eigenbetrieb des Landes Bremen –
für das Wirtschaftsjahr 2014

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – vom Dezember 1999 (Brem.GBl. S. 309) hat der Betriebsausschuss der Performa Nord in seiner Sitzung am 2. Oktober 2015 mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Performa Nord fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt, den Überschuss i.H.v. 996 524,79 Euro in Höhe von 696 524,79 Euro (hier abzgl. Instandhaltungsrücklage) auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Der Betriebsausschuss beschließt, aus dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Jahresüberschuss EUR 300 000,00 aus nicht verbrauchten Instandhaltungsmitteln in die Gewinnrücklagen einzustellen, um damit entsprechend der Vereinbarung mit der Senatorin für Finanzen künftige Sanierungsstaus zu vermeiden bzw. die 2014 aufgeschobenen Maßnahmen in den Folgejahren finanzieren zu können.
4.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5.
Die Senatorin für Finanzen wird gebeten, den Jahresabschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
6.
Die Senatorin für Finanzen wird gebeten, den Prüfungsbericht dem Rechnungshof zu übermitteln.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2014
Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Anlage 4: Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2014
gez. Bürgermeisterin
Karoline Linnert
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Performa Nord


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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