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Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV

Veröffentlichungsdatum:11.01.2016 Inkrafttreten12.01.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 43
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV (Brem.ABl. 2016, S. 43)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
Erlassdatum:07.01.2016
Fassung vom:07.01.2016
Gültig ab:12.01.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 43
Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV

Bekanntmachung über die Verleihung der Rechte einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 61 BremLV

Der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften hat am 30. November 2015 der Paulus-Gemeinde Bremen, Habenhauser Dorfstraße 27 - 31 in 28279 Bremen, nach Artikel 61 BremLV die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

Bremen, den 7. Januar 2016

Der Senator für Angelegenheiten
der Religionsgemeinschaften


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