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Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Abfallentsorgungsanlage -

Veröffentlichungsdatum:05.02.2009 Inkrafttreten06.02.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 243
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Abfallentsorgungsanlage - (Brem.ABl. 2009, S. 243)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:30.01.2009
Fassung vom:30.01.2009
Gültig ab:06.02.2009
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 243
Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung einer Abfallentsorgungsanlage -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Änderung einer Abfallentsorgungsanlage –

Die Firma Richard Bauer Rohstoff-Großhandel GmbH & Co. KG, Zur Hexenbrücke 16, 27570 Bremerhaven, hat eine wesentliche Änderung der Genehmigung für ihre Abfallbehandlungsanlage und ihr Abfallzwischenlager beantragt. Auf dem Grundstück „Weißenstein 2“ in Bremerhaven-Wulsdorf soll in Zukunft Sperrmüll aus der Sperrmüllsammlung der Stadtgemeinde Bremerhaven und aus anderen Herkunftsbereichen sowie Altholz der Kategorie IV angenommen, behandelt und zwischengelagert werden.

Die Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.

Bremen, den 30. Januar 2009

Der Senator für
Umwelt, Bau,
Verkehr und Europa


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