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Bekanntmachung der Prüfungsordnung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII

Veröffentlichungsdatum:10.02.2016 Inkrafttreten11.02.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 80
Bezug (Rechtsnorm)SGB 7 § 18
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Prüfungsordnung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII (Brem.ABl. 2016, S. 80)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Erlassdatum:10.02.2016
Fassung vom:10.02.2016
Gültig ab:11.02.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 18 SGB 7
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 80
Bekanntmachung der Prüfungsordnung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII

Bekanntmachung der Prüfungsordnung
der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation
nach § 18 SGB VII

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 11. Dezember 2015 beschlossen die Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII zu erlassen.

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat diese Prüfungsordnung am 12. Januar 2016 unter dem Aktenzeichen 404-89-00/0 genehmigt.

Bremen, im Februar 2016

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Der Geschäftsführer


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