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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:21.04.2015 Inkrafttreten22.04.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 427
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2015, S. 427)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Aktenzeichen:404-89-00/12
Erlassdatum:16.01.2015
Fassung vom:16.01.2015
Gültig ab:22.04.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 427
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 16. Januar 2015 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift

„Arbeitsmedizinische Vorsorge“
(GUV-VA 4)

vom Januar 1993, in der Fassung vom Januar 1997 beschlossen.

Der Senator für Gesundheit hat diese Außerkraftsetzung am 30. März 2015 unter dem Aktenzeichen 404-89-00/12 genehmigt.

Die Vorschrift wird mit Ablauf des 30. März 2015 außer Kraft gesetzt.

Bremen, im April 2015

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Der Geschäftsführer


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