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Bekanntmachung über die Zuständigkeit von Bundesstellen zum Vollzug des Bremischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Veröffentlichungsdatum:27.05.1998 Inkrafttreten01.08.1998
Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 242
Gliederungsnummer:233-d-5
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Zuständigkeit von Bundesstellen zum Vollzug des Bremischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen vom 1. Mai 1998 (Brem.ABl. 1998, S. 242)"

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juris-Abkürzung: AFWoGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 233-d-5
juris-Abkürzung:AFWoGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:01.05.1998
Gültig ab:01.08.1998
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1998, 242
Gliederungs-Nr:233-d-5
Bekanntmachung über die Zuständigkeit von Bundesstellen zum Vollzug
des Bremischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Vom 1. Mai 1998
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
1.

Der Vollzug des Bremischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 1995 (Brem.GBl. S. 299 - 233-d-4) in der jeweils geltenden Fassung in bezug auf steuerbegünstigte oder freifinanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln im Sinne der §§ 87a und 111 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gefördert worden sind, insbesondere die Festsetzung und Erhebung der Ausgleichszahlung, Widerspruchsbescheidung und die Vollstreckung, obliegt bei Förderung durch den Bund einschließlich der bundes-unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (ohne Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost) der Oberfinanzdirektion Magdeburg, der Bundeskasse Koblenz und den örtlich zuständigen Hauptzollämtern, letzteren nur für die Vollstreckung.

2.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Zuständigkeit von Bundesstellen zum Vollzug des Bremischen Gesetzes über den Abbau von Fehlsubventionierung im Wohnungswesen vom 29. Mai 1995 (Brem.ABl. S. 495) außer Kraft.


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