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Bekanntmachung über die Zuständigkeit für Verfahren nach Artikel 61 Satz 2 BremLV

Veröffentlichungsdatum:27.11.2015 Inkrafttreten28.11.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 1348
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Zuständigkeit für Verfahren nach Artikel 61 Satz 2 BremLV vom 24. November 2015 (Brem.ABl. 2015, S. 1348)"

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juris-Abkürzung: Art61VerfBRZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Art61VerfBRZustBek BR
Ausfertigungsdatum:24.11.2015
Gültig ab:28.11.2015
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 1348
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Zuständigkeit für Verfahren
nach Artikel 61 Satz 2 BremLV
Vom 24. November 2015
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat überträgt die Zuständigkeit für Verfahren nach Artikel 61 Satz 2 BremLV (Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften) mit sofortiger Wirkung auf den Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften.

Bremen, den 24. November 2015

Der Senat

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