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Bekanntmachung über die nach dem Benzinbleigesetz zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:09.06.1980 Inkrafttreten02.11.1999 Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)
Fundstelle Brem.ABl. 1980, S. 733
Gliederungsnummer:2129-c-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Benzinbleigesetz zuständigen Behörden vom 19. Mai 1980 (Brem.ABl. 1980, S. 733), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27. Juni 2000 (Brem.GBl. S. 237)"

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juris-Abkürzung: BzBlGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2129-c-1
juris-Abkürzung:BzBlGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:19.05.1980
Gültig ab:10.06.1980
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1980, 733
Gliederungs-Nr:2129-c-1
Bekanntmachung über die nach dem Benzinbleigesetz zuständigen Behörden
Vom 19. Mai 1980
Zum 12.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörden für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen aufgrund von § 5 des Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz) vom 5. August 1971 (BGBI. I S. 1234), zuletzt geändert durch Artikel 44 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBI. I S. 3341), sind die Gewerbeaufsichtsämter.

§ 2

Die Fachaufsicht über die für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden obliegt dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Benzinbleigesetz vom 19. Dezember 1972 (Brem.ABI. S. 719 - 2129-c-1) außer Kraft.


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